Zugewinnausgleich - Wie ist der Zugewinn zu definieren?
Beim Zugewinnausgleich muss das Vermögen der Ehegatten verglichen werden. Hierbei geht es um den Zuwachs des Vermögens während der Ehe. Um das festzulegen, benötigt man die Höhe des End- und des Anfangsvermögens. Seit dem 1. September 2009 gilt der Zustellungstag als Stichtag für die Ausgleichsforderung, wenn die Ehe vor dem 1. 9. 2009 geschieden wurde. Hier gibt es ein Urteil vom 16. 07.2014, Az. XII ZR 108/12.
Dabei ist es unwichtig, wie hoch der Verdienst der Ehegatten war. Es zählt nur der Vermögens-stand der Ehegatten zu diesem Zeitpunkt.
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