Erbfolge - Wer bekommt was und wie viel?
Wer kommt als Erbe überhaupt in Betracht? Und wie viel bekommt man eigentlich zugesprochen? Wer was und wie viel bekommt, richtet sich nach dem Verwandt-schaftsverhältnis. Danach gelten als die nächsten Verwandten zunächst einmal die Kinder und Enkgel, - dann die entfernten Verwandten. Dazu zählen die Geschwinster, Nichten und Neffen. Hinzu kommen dann noch Tanten und Onkel und auch Cousins und Cousinen.
Die höhe des Erbteils wird im Erbschein festgehalten.
Bei der Aufteilung wird das Parentel- oder Ordnungssystem herangezogen. Es gilt:
1. Ordnung = § 1924 BGB
Kinder des Erblassers und Enkelkinder
2. Ordnung = § 1925 BGB
Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. - Hinzu können noch geschiedene Elternteile des Erblassers kommen, - sie sind ebenfalls Erben in der 2. Ordnung.
3. Ordnung = § 1926 BGB
Zur dritten Ordung zählen Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins u. Cousinen. Nicht zu den Verwandten zählen Ehepartner, Schwiegereltern, die Schwägerin sowie der Schwager.
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