Scheidung - Immerhin etwa 150 000 Scheidung jedes Jahr
Die Statistik zeigt, dass sich Ehepaare selbst nach 25 Jahren noch scheiden lassen. - Zuerst kommt immer die Trennung. Dann kommt die Scheidung. Spätestens dann wird auch darüber gesprochen, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Es geht dann um den Zugewinn, der während der Ehe erwirtschaftet worden ist. Als Stichtag gilt das Datum des Scheidungsantrages.
Bei der Berechnungs des Zugewinnausgleichs geht es um die erworbenen Rentenanwart-schaften. Diese werden vom Gericht ermit- telt, - sie werden zur Hälfte geteilt. Dem Scheidungs-antrag geht in der Regel das Trennungsjahr voraus. Die Bearbeitung dieser Be- rechnung durch das Gericht kann schon mal 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen. Deshalb sollte der Scheidungsantrag bereits zwei Monate vor Beendigung des Trennungsjahres gestellt werden.

Es ist kein Geheimnis, dass die Leidtragenden bei einer Scheidung in den allermeisten Fällen die Kinder sind. Wie ein roter Faden steht bei den Scheidungen das Kindeswohl an oberster Stelle. Deshalb gilt, dass demjenidgen Ehegatten die Wohnung zugesprochen wird, der die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung betreut.

Bei gemeinsamen Kindern ist das Sorgerecht zu klären. Früher war es so, dass der Mutter in den meisten Fällen das Sorgerecht zugespro chen wird. Das hat sich geändert. In der neuen Rechtssprechung haben nach der Scheidung beide Elternteile das Recht und die Pflicht, für die Kinder zu sorgen. - Es g ibt hier Ausnahmen, bei denen einem Elternteil das Sorgerecht zugesprochen werden kann.

Auch wenn die gemeinsamen Kinder regelmäßig nur bei einem Eltern- teil verbleiben, hat der andere Elternteil Anspruch auf Umgang mit den Kindern. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Höhe des Unterhalts, der zu leisten ist. Hier hilft die

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