Was ist bei einer Abmahnung zu beachten

Eine Abmahnung kann immer dann erfolgen, wenn ein Wiederholungsfall eines Fehl- verhaltens eingetreten ist. Auf eine solche Abmahnung erfolgt dann die Kündigung. Es besteht allgemein eine Auffassung, dass mehrere Abmahnungen ausgesprochen wer- den müssen, bevor eine Kündigung erfolgen kann. Dies ist nicht richtig. Eine Kündi-gung kann bei schweren Verstößen schon nach einer Abmahnung ausgesprochen wer- den.

Als Gründe für eine Abmahnung kann der Arbeitgeber auch Vorfälle berücksichtigen, die schon einige Zeit zurückliegen. Dabei kann es auch schon einmal einen Zeitraum von 2 Jahren betreffen.

Bei einer unrichtigen Abmahnung kann der Arbeitnehmer verlangen, dass die Abmah- nung aud der Personalakte gelöscht wird. Um eine solche Löschung aus der Personal- akte erreichen zu können, sollte schon ein Gespräch mit dem Arbeitgeber stattfinden und der Betriebsrat mit der Ansicht des Arbeitnehmers übereinstimmen.

Es gbit mehrere Möglichkeiten, gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen zu können. Er kann z. B. eine schriftliche Gegendarstellung ersstellen, die der Arbeitge- ber dann auch zu den Personalakten geben muss.    
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