Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Ein Ermittlungsverfahren wird durch eine Anzeige, - also durch eine Strafanzeige angestoßen. Es sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass jeder Bürger eine Strafanzeige stellen kann. Im Ermittlungsverfahren soll festgestellt werden, ob genug Beweise für die An- schluldigungen vorhanden sind, oder ob das Gegenteil der Fall ist, - dass die Anschuldigungen zu Unrecht bestehen.
Das Ermittlungsverfahren wird als Vorstufe zum Zwischenverfahren angesehen. Deshalb wer-den, um die Aufklärung voran treiben zu können, auch Zeugen gehört.
Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens kann eine Einstellung des Verfahrens oder eine Anklage, - also einen Strafbefehl zur Folge haben.
Alle vom Beschuldigten im Ermittlungsverfahren gemachten Aussagen können gegeben ihn verwendet werden. Es ist also anzuraten, sich nicht erst am Ende oder während des Verfahrens an einen Strafvertei diger zu wenden. Dieser hat immerhin die Möglichkeit der Akteneinsicht und kann sich in Ihrem Sinne äußern.
Als Beschuldigter gilt jemand übrigens, wenn in einem Strafverfahren ermittelt wird und zudem ein konkreter Verdacht besteht.Natürlich stehen dem Beschuldigten Rechte zu. Zum Beispiel kann er nur dann in Haft genommen werden, wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen. Das können im Einzelnen Verdunkelungsgefahr und auch der Verdacht einer Wiederholung sein, - aber auch die Fluchtgefahr kommt in Betracht.
Wenn hier Risiken bestehen, kann die Staatsanwalt beim Ermittlungsrichter einen haftbefehl er-wirken.
Wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, besteht die Möglichkeit
🔴... das Verfahren einzustellen,
🔴... durch einen Strafbefehl wird das Verfahren abgekürzt und es wird Strafbefehl erhlassen,
🔴... das Zwischenverfahren wird eingeleitet

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