Was muss bei Kündigungsfristen beachtet werden

Wenn in einem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart worden ist, gilt für Arbeiter und Angestellte der § 622 BGB, Hier ist eine einheitliche gesetzliche Mindeskündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats festgelegt. Dabei sind diie Fristen unterschiedlich, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Kündigung ausge- sprochen hat. Wenn der Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer gekündigt wird, gilt diese Frist, - sie verändert sich nicht durch die Länge der Betriebsszugehörigkeit. Es sieht anders aus, wenn vom Arbeitgeber gekündigt wird. Dieser hat die jeweiligen Kündigugsfristen zu beach- ten.
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